Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13339-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 6. Mai 2020 (DS 20-13339) wird wie folgt Stellung genommen:
Grundsätzlich gilt, dass die Stadt Braunschweig gemeinsam mit den freien Trägern der Kindertagesstätten, Eltern-Kind-Gruppen und der Schulkindbetreuung die Regelungen des Landes und deren Anpassungen schnellstmöglich in den Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung umsetzt.
zu 1.:
Insgesamt stehen im vorschulischen Bereich rund 9.500 Plätze in Braunschweig zur Verfügung.
Mit Stichtag 12. Mai 2020 wurden folgende Betreuungszahlen aus den Einrichtungen gemeldet:
- Krippe: 159 Kinder (regulär verfügbare Betreuungsplätze: rund 1.900)
- Kindergarten: 672 Kinder (regulär verfügbare Betreuungsplätze: rund 6.550)
- Schulkindbetreuung: 247 Kinder (regulär verfügbare Betreuungsplätze: rund 4.700)
- Kindertagespflege: Der Regelbetrieb befindet sich seit 11. Mai 2020 im Aufbau
Die Zahl der betreuten Kinder in Kindertagestätten und den Einrichtungen der Schulkindbetreuung wird nun unter Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08. Mai 2020 auf landesweit 50% erhöht.
Hierzu kann die Betreuung in Notgruppen unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen bis zu einer Anzahl von maximal acht Kindern im Krippenalter, 13 Kinder im Kindergartenalter und zehn Kindern im Grundschulalter ausgebaut werden.
zu 2.:
Der Niedersächsische Rahmenhygieneplan, der in allen Einrichtungen umgesetzt werden kann, ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.mk.niedersachsen.de/download/155073/Niedersaechsischer_Rahmenhygieneplan_Kindertageseinrichtungen.pdf
zu 3.:
Seit Beginn der Untersagung des Betriebs stehen die Kindertagesstätten mit allen Familien im Kontakt. Die Angebote der Kindertagestätten an Familien gehen dabei weit über die Klärung von Bedarfen und Fragen zur Notbetreuung sowie die Notbetreuung an sich hinaus.
Auch zu Familien deren Kinder nicht die Notbetreuung besuchen, halten die Kindertagesstätten den Kontakt.
Der Vorschlag, kleinere Kitagruppen außerhalb der Notbetreuung in der Kindertagesstätte oder auf dem Außengelände einzurichten und zu betreuen, ist vor dem Hintergrund der vom Land ausgesprochenen Betriebsuntersagung (Ausnahme: Betreuung von Notgruppen) nicht umsetzbar.
Ausschließlich im Hinblick auf die Förderung von Kindern, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden, kann nach aktueller Verordnung auch eine Förderung im Rahmen einer kleinen Vorschulgruppe ermöglicht werden. Dies erfolgt optional.
Nach einer Anpassung der landesrechtlichen Regelungen zu § 1 der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am 06. Mai 2020 ist es zudem möglich, bis zu fünf Kinder privat zu betreuen. Hierauf werden Eltern ebenso wie über die Möglichkeit der Entschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfsG) über Presseveröffentlichungen, Informationen auf der Homepage und den Sozialen Medien sowie des Arbeitgebernachweises zur Notbetreuung seitens der Stadt Braunschweig hingewiesen.
Anlage/n:
keine
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