Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-13385-01  

Betreff: Dringlichkeitsantrag: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen regelmäßig testen
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
20-13385
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss zur Kenntnis
19.05.2020    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
19.05.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Gesundheitsamt richtet sich bisher bei der Durchführung von Tests nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA). Laut RKI-Orientierungshilfe für Ärzte sind die Voraussetzungen für eine Abstrichnahme in Pflegeheimen entweder akute respiratorische Symptome und/oder Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn oder Hinweise auf eine virale Lungenentzündung. Nach dem Leitfaden des RKI für den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 2. Mai (S. 9) sollen bei einem akuten Ausbruchsgeschehen in Alten- und Pflegeheimen gezielt auch asymptomatische Personen in der Bewohnerschaft und im Pflegepersonal getestet werden.

 

Der logistische Aufwand einer flächendeckenden vorsorglichen Abstrichnahme auch asymptomatischen Pflegepersonals ist immens, und das Ergebnis bietet letztlich dafür nur eine relative Sicherheit, weil die Testung immer nur eine Momentaufnahme ist. Soll die Routinetestung tatsächlich Aussagekraft haben, wäre eine wöchentliche Durchführung nach Ansicht der Stadt Braunschweig das Minimum der anzustrebenden Frequenz, besser wären zwei Testungen pro Woche. Es ist nachvollziehbar, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen sich so viel Sicherheit wie möglich wünschen. Daher ist dies eine schwierige Abwägung. Allerdings gibt es weitere Berufsgruppen, wie etwa die Beschäftigten der ambulanten Dienste, der Kliniken, der Arztpraxen, in Kitas, Schulen, im Rettungsdienst, bei der Polizei oder auch im Einzelhandel oder dem ÖPNV, die einem Risiko ausgesetzt sind. Sollten sich Bund und/oder Land zur Übernahme der Kosten bereit erklären, wäre die logistische Organisation und die Erfassung der Testungen zu klären. Sollte die Abrechnung über die Kassen geschehen, läge die Abwicklung der Tests bei der Ärzteschaft.

 

Die Stadt Braunschweig geht von etwa 1.200 Pflegekräften in den 40 Braunschweiger Alten- und Pflegeheimen aus. Legt man die Annahme zugrunde, dass alle sich testen lassen würden, würde eine wöchentliche Testung bei Kosten von etwa 150 Euro pro Test etwa 180.000 Euro kosten, bei zwei Testungen wären es demzufolge etwa 360.000 Euro wöchentlich, das sind deutlich mehr als eine Million Euro im Monat. Hierbei wären alle anderen Beschäftigtengruppen, die ebenfalls im Kontakt mit vielen Menschen arbeiten, nicht berücksichtigt. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu bedenken, dass wir auf nicht absehbare Zeit mit dem Corona-Virus „leben“ müssen, solche Testungen sich also nicht absehbar bald wieder erledigen würden. Zudem entbindet das Testen nicht von der Einhaltung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen. So lange noch keine bezahlbaren Schnelltests verfügbar sind, scheint die Strategie des flächendeckenden Testens aktuell nicht durchführbar.

 

Die Verwaltung hat unmittelbar nach Bekanntwerden der geplanten Testungen in Salzgitter am 12.05.2020 zunächst mit der Stadt Salzgitter Kontakt aufgenommen, um in Erfahrung zu bringen, wie der Ablauf und die Finanzierung der Testungen erfolgen soll. Zudem hat die Verwaltung das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) sowie das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) am 13.05.2020 angefragt, in welcher Größenordnung auch für Braunschweig Abstriche durch LAVES und NLGA untersucht werden könnten. Darüber hinaus hat der Oberbürgermeister am 14.05.2020 eine diesbezügliche Anfrage an Frau Ministerin Dr. Reimann geschickt. Uns liegt eine erste informelle Einschätzung seitens des NLGA vor, in der darauf verwiesen wird, dass diese Form des ungezielten, seriellen Testens in keiner Weise darstellbar sei. Diese Position wird gestützt durch eine mündliche Rückmeldung von Frau Ministerin Dr. Reimann an Herrn Oberbürgermeister Markurth am Montag 18.05.2020. Massentests in der geforderten Form seien nicht sinnvoll, der Fokus sollte weiterhin auf auszuweitende Testungen bei Ausbruchsgeschehen liegen.
 

 


Anlage/n:

Keine.

 

 

Stammbaum:
20-13385   Dringlichkeitsantrag: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen regelmäßig testen   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
20-13385-01   Dringlichkeitsantrag: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen regelmäßig testen   50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   Stellungnahme
20-13385-02   Änderungsantrag zum TOP "Dringlichkeitsantrag: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen regelmäßig testen"   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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