Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14634
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Anhörung
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18.11.2020
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Anhörung
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24.11.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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26.11.2020
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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01.12.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Ziffer 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Danach ist der Rat für Beschlüsse über Satzungen und Verordnungen zuständig; hierzu gehören neben dem Erlass auch die Änderung und Neufassung von Satzungen und Verordnungen.
Begründung
Nach § 3 der derzeit geltenden ParkGO wird Elektro-Fahrzeugen im Sinne des § 9 a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in der jeweils gültigen Fassung bis zum
31. Dezember 2020 das kostenfreie Parken auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum bis max. drei Stunden ermöglicht.
Diese Regelung hat sich bewährt. Mit Stand von Ende Oktober waren in Braunschweig knapp 2.300 Fahrzeuge mit E-Kennzeichen zugelassen. Darüber hinaus waren rund 600 kostenfreie Sonderparkausweise ausgegeben, die benötigt werden, wenn Fahrzeuge nach § 9 a FZV weder ein E-Kennzeichen noch eine Plakette nach § 9 a Abs. 4 FZV besitzen. Somit kann für etwa 3.000 in Braunschweig zugelassene Kraftfahrzeuge das Angebot des kostenlosen Parkens genutzt werden. Dazu kommen auswärtige Fahrzeuge, die über entsprechende Kennzeichen verfügen.
Zur Förderung der Elektromobilität soll die bestehende Regelung zum kostenlosen Parken für Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 a FZV auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen, die es seit August 2014 im Stadtgebiet Braunschweig gibt, um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,7 kB
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