Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18342
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss Maßnahmen Kommunaler Aktionsplan "Braunschweig Inklusiv" (KAP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Bereit
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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26.04.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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27.04.2022
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.04.2022
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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28.04.2022
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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03.05.2022
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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03.05.2022
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
|
zur Kenntnis
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
|
zur Kenntnis
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11.05.2022
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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03.05.2022
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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04.05.2022
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
|
zur Kenntnis
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04.05.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
Vorberatung
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04.05.2022
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
|
zur Kenntnis
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05.05.2022
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
|
zur Kenntnis
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05.05.2022
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
|
Vorberatung
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05.05.2022
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●
Erledigt
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|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
|
zur Kenntnis
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10.05.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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10.05.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Vorberatung
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11.05.2022
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●
Erledigt
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|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Vorberatung
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12.05.2022
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●
Erledigt
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Schulausschuss
|
Vorberatung
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13.05.2022
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
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24.05.2022
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●
Bereit
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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●
Bereit
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Maßnahmen des Kommunalen Aktionsplans Inklusion werden als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.
- Die Verwaltung wird beauftragt eine kontinuierliche Fortschreibung des Kommunalen Aktionsplans Inklusion sicherzustellen
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat per Beschluss vom 02.06.2015 (Beschlussvorlage 17541/15) die Verwaltung mit der Leitlinie zur gleichberechtigten Teilhabe beauftragt, einen gesamtgesellschaftlichen Inklusionsprozess zu initiieren, um bestehende Strukturen und Prozesse zu unterstützen und zu koordinieren. Dieser Prozess soll in einem örtlichen Aktionsplan festgeschrieben werden. Zur Begleitung des Gesamtprozesses wurde die AG Inklusion und eine Lenkungsgruppe eingerichtet und zu wesentlichen Prozessschritten beteiligt. Die AG Inklusion hat am 07.09.2021 dem KAP zugestimmt, die Lenkungsgruppe per Umlaufbeschluss im März 2022.
Unter Inklusion versteht die Stadt Braunschweig ein zukunftsorientiertes Konzept des menschlichen Zusammenlebens mit dem Ziel Inklusionsaspekte bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen selbstverständlich mit einzubeziehen, um allen Menschen den Zugang zu ermöglichen. Die Erstellung des KAP ist auch im ISEK verankert (Leitziel 2 „Chancen und Räume für alle“ im Arbeitsfeld 4 „Teilhabe, Vielfalt und Engagement“).
Um dem Grundsatz „Nicht ohne uns über uns!“ gerecht zu werden, fand im Februar 2019 die 1. Braunschweiger Inklusionskonferenz (BIK) statt, an der rund 450 Interessierte Braunschweiger*innen die Gelegenheit wahrgenommen haben ihre Wünsche und Anregungen einzubringen. Im weiteren Verlauf wurden in mehreren Workshops mit verschiedenen Teilnehmern (Verwaltung, Interessengruppen, Politik, Betroffene) diese Hinweise in Ziele und Maßnahmen zu verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern formuliert, die sich über die gesamte Verwaltung erstrecken.
Alle Maßnahmen wurden hinsichtlich der Machbarkeit in enger Kooperation mit der Verwaltung und den Akteuren geprüft. Der Braunschweiger Stadtgesellschaft wurde im Rahmen von zwei Online-Bürgerbeteiligungen eine weitere Beteiligungsmöglichkeit gegeben. Die Rückmeldungen flossen, wenn umsetzbar, in den KAP ein oder wurden, da ggf. nicht zeitnah umsetzbar für die Novellierung des KAP gesichert. Damit wurde eine breit gefächerte Partizipation sichergestellt.
Kommunaler Aktionsplan (KAP)
Die Struktur des KAP umfasst ein übergreifendes Kapitel und sieben Lebensbereiche. Das übergreifende Kapitel befasst sich mit Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Die Lebensbereiche mit den Themen, Verkehr und Mobilität, Wohnen, Freizeit und Kultur, Gesundheit und Sport, Arbeit, Erziehung und Bildung und öffentliches und politisches Leben.
An vielen Stellen – innerhalb und außerhalb der Verwaltung ist bereits ein inklusiver Grundstein gelegt. Der KAP enthält daher nicht nur neue Maßnahmen, sondern beschreibt auch Maßnahmen, die bereits in der Umsetzungsphase sind.
Ausblick
Mit Verabschiedung des Aktionsplans Braunschweig Inklusiv erfolgt ein weiterer Schritt der lokalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der Umsetzung der Braunschweiger Leitlinie zur gleichberechtigten Teilhabe und damit ein wichtiger Baustein zu einer inklusiven Stadt Braunschweig.
Parallel zur Beschlussfassung der Maßnahmen wird der KAP in eine für die Öffentlichkeit vorgesehene Broschüre designt. Um allen Menschen den KAP zugänglich zu machen, wird die Broschüre in der Standardsprache und der „Einfachen Sprache“ in einem Werk verarbeitet. Damit wird der Teilhabe mit einer nicht ausgrenzenden inklusiven Sprache Rechnung getragen.
In einem weiteren Schritt wird der KAP barrierefrei auf den Internetseiten der Stadt Braunschweig veröffentlicht.
Eine kontinuierliche Fortschreibung und Evaluation des KAP hat gem. § 12a Nds. Behindertengleichstellungsgesetz (NBBG) spätestens alle 5 Jahre zu erfolgen. Über die Fortschreibung und Evaluation wird regelmäßig berichtet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
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