Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19198

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

 Der Rahmenplanung zum Fördergebiet Bahnstadt –“Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ inklusive näherem Verflechtungsraum (300 ha) – entsprechend der Anlagen 1 – 6 wird als Orientierungsrahmen zugestimmt. Die Finanzierung der Maßnahmen im Fördergebiet erfolgt unter Berücksichtigung der Beschlüsse des integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK). Zur Finanzierung der darüberhinausgehenden Maßnahmen wird auf Basis der aktuellen Haushaltslage ein gesonderter Beschluss herbeigeführt.

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) 2030 aus dem Jahre 2018 sind die „Bahnstadt und das urbane Entrée am Hauptbahnhof“ als Rahmenprojekt R.03 beschlossen worden. Das von Brachflächen und aufgelassenen Bahnanlagen geprägte Areal der Bahnstadt zeigt erhebliche Entwicklungsdefizite, mit der Nähe zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt aber auch besondere städtebauliche Entwicklungspotenziale, die unter anderem im Sinne des ISEK Leitziels „Die Stadt kompakt weiterbauen entfaltet werden sollen.

 

Die Bahnstadt ist in ihrer Dimension und besonderen Lagegunst am Hauptbahnhof prädestiniert, zukunftsorientiertesungen hinsichtlich Mobilität, klimagerechter Bauweise, neuer Wohn- und Arbeitsformen in Verbindung mit sozialen und integrativen Elementen wie auch für urbane Produktion aufzuzeigen. Es sollen Quartiere entstehen, die diese Anforderungen einlösen und die Stadt Braunschweig an überregionaler Strahlkraft gewinnen lassen. Die vielschichtigen Ziele werden in einer Rahmenplanung räumlich verortet und in städtebauliche Skizzen übersetzt.

 

Die Rahmenplanung hat als informelles Planwerk die Aufgabe, im Vorfeld der rechtsverbindlichen Planung durch kooperative Prozesse mögliche Konflikte aufzulösen oder auszugleichen. Weiterhin dient die Rahmenplanung Bahnstadt als Entscheidungshilfe r städtische Gremien und Fachbereiche bei der Beurteilung, Förderung und Genehmigung städtebaulicher Planungen und Maßnahmen sowie der Information für Träger öffentlicher Belange und Investoren über die Absichten und Zielsetzungen der Stadt Braunschweig.

 

Begleitet wurde die Rahmenplanung von einer weit gefächerten Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Anregungen der verschiedenen Beteiligungsformate wurden in einen Masterplan zur Bahnstadt vom Büro Brederlau + Holik überführt und durch weitere Fachplanungsleitbilder zu den Themen Freiraum und Mobilität durch bgmr Landschaftsarchitekten und die Kooperation White Octopus und Buro Happold ergänzt.

 

Ziele

Das Areal des Fördergebietes Bahnstadt (82 ha) wird im Zusammenhang mit dem heren Verflechtungsraum (300 ha) und im Kontext mit angrenzenden Stadtquartieren betrachtet. Dabei werden sowohl die Lage im städtischen Gefüge als auch die städtebaulichen Bezüge zur Innenstadt Braunschweigs herausgearbeitet.

 

Städtebau

Eine wesentliche Zielstellung ist, diesen neuen Stadtteil im städtischen Kontext zu entwickeln. Dazu gehört, die vielen Mosaikstücke unterschiedlich genutzter Bereiche in einen Zusammenhang einzubinden und die Bahnstadt als einen deutlich erkennbaren Stadtteil mit eigenständiger Identität zu entwickeln. Hierbei werden gezielt Stadteingänge in Form architektonischer Hochpunkte platziert. Die industrielle, produktive Prägung, wie auch die durch die Bahn geformte Identität des Ortes, sollen gewahrt bleiben und einzelne Subquartiere sollen einen jeweils eigenständigen Charakter ausbilden und über attraktiv gestaltete Wegeverbindungen miteinander vernetzt werden. Insgesamt soll sich die Bahnstadt mit einer hohen urbanen Dichte entwickeln, die eine Vielfalt an Nutzungen zulässt. Soziale und integrative Einrichtungen im Quartier sollen gestärkt werden und die bestehende Kulturszene soll sich weiterentwickeln.

 

Freiraum und Klima

Klimaschutz soll sich auf allen Ebenen der Planung abbilden und die Bahnstadt soll entsprechend den aktuellen Anforderungen des Klimawandels geplant werden. Auf den Freiraum bezogen bedeutet das eine ressourceneffiziente Regenwassernutzung zur Vermeidung urbaner Hitzeinseln durch das Prinzip der Schwammstadt.

 

Unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen urbanen Umfeldes ist für das zukünftige Stadtklima eine Sicherung der vorhandenen regionalen Kaltluftleitbahnen und lokalen Kaltluftströmungen für die Belüftung und Kühlung zukünftiger Wohn- und Arbeitsbereiche wichtig. Angestrebt wird auch eine sinnvolle Überlagerung und Verknüpfung verschiedener Funktionen des Stadtgrüns (Multicodierung), die die vielfältigen, unterschiedlichen und mehrdimensionalen Interessen und Anforderungen an Freiräume berücksichtigen. So können begrünte Dächer auch zur Energieerzeugung und als Habitat für Tiere dienen oder ein öffentlicher Park bei Starkregenereignissen als Retentionsbecken.

 

In Straßenräumen (Bestand + Neubau) werden unter anderem Maßnahmen gefördert, die eine Rückhaltung und pflanzenverfügbare Speicherung auch über länger anhaltende Trockenperioden ermöglichen. Ausgewählte Straßen werden als Notwasserwege für eine schadlose Abführung von Starkregenereignissen qualifiziert.

 

Die Zielsetzungen im Bereich Klima erstrecken sich sowohl auf die Minimierung des Klimawandels durch Reduzierung bzw. Vermeidung von Treibhausgasen (Klimaschutz) als auch auf die Anpassung an die nicht mehr zu verhindernden Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassung).

 

Mobilität

Die Bahnstadt kann mit einem klimaneutralen Mobilitätskonzept einen wichtigen Beitrag für die Einhaltung von Braunschweigs Klimazielen leisten. Mit der Umsetzung der „15-Minuten-Stadt“ und sinnvoll platzierten Quartiersgaragen und Mobilitätshubs hat das Areal die Chance eine selbstbewusste Mobilitätskultur auszuprägen, die ihrem eigenen Nachhaltigkeitsanspruch in einer lebenswerten Stadt genügt.

 

 

Finanzierung

 Die Umsetzung der in der Rahmenplanung dargestellten Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage und in Abhängigkeit der Beschlüsse des integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK). Im Zuge der Projektentwicklung wird das IEK auf Basis der Rahmenplanung fortgeschrieben. Für Maßnahmen außerhalb des Fördergebietes wird insbesondere zu der Finanzierung ein gesonderter Beschluss herbeigeführt.

 

Fazit

Als menschenzentrierter Stadtraum mit starker Nutzungsmischung und hoher Aufenthalts- und Freiraumqualität sowie einer zukunftsorientierten Mobilität hat die Bahnstadt das Potenzial, Menschen anzuziehen, die hier gerne leben und arbeiten.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise