Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 15-00997
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Begründung:
Der Datenschutzbeauftragte ist in seiner Tätigkeit nicht weisungsgebunden. Momentan fehlt ihm jedoch formal die Möglichkeit im Zweifelsfall auch ohne Weisungen der Verwaltungsspitze an die Politik berichten zu können.
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Braunschweig erstattet den Ausschussmitgliedern des Finanz- und Personalausschuss jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit.
Anlagen: keine
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