Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05627-01
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Sachverhalt:
Der Beschlussvorschlag wurde unter Ziffer 2 und Ziffer 3 redaktionell angepasst bzw. klargestellt.
In Ziffer 4.3 der Vorlage 17-05627 wird ausgeführt, dass für den Fall des „Eintrittsrechts“ der SBBG der objektivierte Unternehmenswert von BS|Energy durch einen Wirtschaftsprüfer ermittelt wird. Sowohl der Konzern Stadt Braunschweig als auch Veolia müssen den ermittelten Wert als Grundlage für den Kaufpreis akzeptieren (s. 1. Ergänzung zu DS 17‑05628-01).
Diese Regelung ist Bestandteil des Vorvertrags. Zur Klarstellung und zur Vereinfachung des weiteren Verfahrens im Rahmen der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der SBBG (Anweisungsbeschluss) ist eine entsprechende Ergänzung des Beschlusses unter Ziffer 2 erfolgt.
Die redaktionelle Ergänzung unter Ziffer 3 erfolgt in Anbetracht der Diskussion in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 26. Oktober 2017 und dient gleichfalls ausschließlich der Klarstellung.
Beschluss:
- „Dem “Vorvertrag in Bezug auf die zukünftige Ausrichtung von BSEnergy“ zwischen der Stadt Braunschweig, der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG), der Veolia Deutschland GmbH und der Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (VSBB) wird zugestimmt.
- Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG werden angewiesen, die Geschäftsführung der SBBG zu veranlassen, den o. g. Vorvertrag für die SBBG abzuschließen, soweit die Rechte der SBBG berührt sind (Regelungen zu einer möglichen Veräußerung von BS|Energy-Anteilen inklusive Zustimmung zu dem von einem Wirtschaftsprüfer ermittelten objektivierten Unternehmenswert der BSEnergy sowie konsortialvertragliche Vereinbarungen mit Ausnahme der Bestimmungen zu den Konzessionen).
- Die Stadt wird nur die Konzessionen für Strom und Gas ab dem Jahre 2021 im rechtlich vorgegebenen Verfahren ausschreiben und von zusätzlichen Aktivitäten in den Netzbereichen Strom und Gas absehen, die über die Beteiligung der SBBG an BS|Energy hinausgehen.
- Der im o. g. Vorvertrag vereinbarten Regelungsabsicht, die Verträge für die Sparten Fernwärme und Wasser mit BSEnergy neu abzuschließen, wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, etwaige redaktionelle Anpassungen des Vorvertrags vorzunehmen.
Die Verwaltung wird gebeten, das erreichte Verhandlungsergebnis hinsichtlich der möglichen Anteilsveräußerung sowie des vorgesehenen Vertragsschlusses hinsichtlich Fernwärme und Wasser zeitnah mit der Kommunalaufsicht abzustimmen.“
Anlage/n:
Keine
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