Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05761
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Sachverhalt:
Die Mitglieder des Rates sind ausschließlich dem Wohl der Braunschweiger Einwohnerinnen und Einwohner verpflichtet. Deshalb müssen deren Interessen auch bei dieser weitreichenden Entscheidung absoluten Vorrang haben sowohl vor den Interessen der Firma Veolia wie auch der mehrheitlich Veolia gehörenden Tochtergesellschaft BS|Energy.
Die hier vorhandenen Interessengegensätze (wirtschaftlich möglichst erfolgreicher Betrieb und Renditeerwartungen versus möglichst niedrigen Kosten für die Energieversorgung der Bürgerinnen und Bürger bei höchstmöglicher Klimafreundlichkeit) können nur ausgeräumt werden, wenn die Stadt selbst mehrheitlich Eigentümerin Braunschweiger Stadtwerke ist. Die Tatsache, dass Veolia mit 50,1 % nach wie vor die Mehrheit an BS|Energy hat und damit mehrheitlich entscheiden kann, wird auch nicht durch eine weitere Beteiligung eines Dritten geändert. Nur mit einem Anteil von mehr als 50 % durch die Stadt und kommunal beherrschte Unternehmen könnte der Interessengegensatz aufgelöst werden. Dann könnten die Bürgerinnen und Bürger auf demokratischem Wege selbst über die Verwendung der Mittel entscheiden.
Die Stadt hat über die Vergabe der Netzkonzessionen für Strom und Gas nur jetzt die Möglichkeit, einen Teil der Aufgaben eines städtischen Energieversorgers wieder in ihre Hand zu bekommen. Diese Möglichkeit ist auch in dem "Modellvergleich" des Beratungsunternehmens Rödl und Partner als "Modell 3" beschrieben und wird für den Fall, dass es mit Veolia keine Einigung gibt, als weiterer Weg empfohlen. Bei der vorliegenden Bewertung der Modelle ist für das Modell 3 jedoch nicht einbezogen worden, dass die Stadt in diesem Fall weiterhin 25,1 % der Anteile an BS|Energy besitzt. Dies hat zu einer deutlichen Unterbewertung des Modells geführt, obwohl in diesem Modell die größten Chancen für die Stadt selbst enthalten sind.
Die Ergebnisse der Verhandlungen unter Führung des Aufsichtsratsvorsitzenden des von Veolia beherrschten Unternehmens BS|Energy mit den Vertretern von Veolia sind kein ausreichender Grund, auf die Chancen, die in der Gründung einer eigenen Gesellschaft liegen, zu verzichten. Der absolut überwiegende Teil der in dem Vorvertrag zugesagten Investitionen und Entwicklungen des Unternehmens BS|Energy sind keine Zugeständnisse von Veolia, sondern Standard städtischer Energieversorger und selbstverständliche, wirtschaftlich notwendige Maßnahmen. Die Zusagen von Veolia basieren auf dem ökologisch keineswegs optimalen Ausbau des Fernwärmebetriebs, der zudem ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen in Braunschweig immer noch mit der zweitschlechtesten Technik, nämlich dem Verbrennen von Kohle, erfolgt. Über diesen Betrieb der Fernwärme soll Veolia auch in der Zukunft seine Renditen erwirtschaften können. Das bedeutet auch in der Zukunft immer noch ein Vielfaches an CO2-Abgasen und unnötigen Wärmeverlusten im Vergleich zu ökologischer Optimierung der Wärme- und Stromversorgung in Braunschweig.
Verwaltung und Berater weigern sich bis heute, ebenso wie der Vorstandsvorsitzende von BS|Energy, Aussagen darüber zu treffen, welche konkreten Auswirkungen eine Übernahme der Strom- und Gasnetze durch eine neue städtische Gesellschaft auf die Beteiligung von Veolia oder auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs von BS|Energy hätten. Dies wird lediglich als "lebensbedrohlich" für BS|Energy gebrandmarkt ohne darzulegen, was das denn tatsächlich bedeuten würde und damit wurden auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Druck gesetzt.
Die Chancen, die für die Stadt in einer neuen eigenen Gesellschaft liegen, überwiegen die Risiken und überwiegen auch die scheinbaren Vorteile, die in einem Verzicht auf eine solche Gesellschaft und dem Vorvertrag mit Veolia liegen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch den folgenden Text ersetzt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung der bereits beteiligten Beratungsunternehmen die Gründung einer neuen städtischen Gesellschaft (entsprechend Modell 3 des Modellvergleichs von Rödl und Partner) unverzüglich in die Wege zu leiten.
2. An der neuen Gesellschaft soll ein kommunal beherrschtes Energieversorgungsunternehmen mit einem Minderheitsanteil beteiligt werden.
3. Die neue Gesellschaft soll sich an der Ausschreibung der Konzessionen für die Strom- und Gasnetze beteiligen.
4. Die Ausschreibung der Konzessionen für Strom und Gas erfolgt im rechtlich vorgegebenen Rahmen.
5. Eine vertragliche Vereinbarung mit BS|Energy über den weiteren Betrieb der Leitungsnetze für Wasser und Fernwärme wird neu verhandelt. Der von der Verwaltung vorgelegte Vorvertrag wird abgelehnt.
Anlagen:
keine