Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05761-01  

Betreff: Änderungsantrag zu den Vorlagen "Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021..."
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
17-05761
Federführend:DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zum o. g. Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

mtliche Organe der Stadt Braunschweig sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Dies gilt daher nicht nur für den Rat der Stadt Braunschweig, sondern ebenso für den Verwaltungsausschuss wie für den Oberbürgermeister und damit auch für die von ihm geleitete Verwaltung. Er hat – anders als es der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darstellt – in seiner Funktion als Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, nicht dagegen als Aufsichtsratsvorsitzender von BS|Energy, die Verhandlungen zu diesem für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Braunschweig wichtigen Thema geführt. Die Verwaltung war eigentlich davon ausgegangen, dass dies auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekannt war, stellt es aber an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich klar.

 

Naturgemäß kann es unterschiedliche Auffassungen darüber geben, wie das städtische Gemeinwohl im Einzelnen zu bestimmen ist. Neben fachlichen Aspekten wird es im Rahmen einer Interessensabwägung auch unterschiedliche politische Einschätzungen und Bewertungen geben.

 

Die Verwaltung hat die vielfältigen Aspekte der vom Rat nun zu treffenden Grundsatzentscheidung bereits frühzeitig intensiv analysiert, unterstützt durch das Gutachten von Rödl & Partner. Die Verwaltung sieht hier im Ergebnis eine Vielzahl von gemeinwohlrelevanten Punkten berührt. Diese sind im Einzelnen in der Entscheidungsvorlage der Verwaltung aufgeführt und betreffen neben der Sicherstellung der Versorgung der Braunschweiger Bevölkerung zu wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen insbesondere die Bereiche Umwelt, moderne Stadtentwicklung und Digitalisierung, dies unterlegt mit rechtsverbindlich fixierten Investitionsbeträgen sowie einem Standort- und Beschäftigungssicherungskonzept.

 

Ziel der Verwaltung bei der Erarbeitung einer Entscheidungsvorlage war dabei, unter Berücksichtigung der zuvor genannten gemeinwohlorientierten Aspekte eine ausgewogene und zukunftsorientierte Lösung zu finden, die in jedem dieser wichtigen Gemeinwohlbelange konkrete und entscheidende Fortschritte ermöglicht und dabei die Aspekte Wirtschaftlichkeit und Sicherheit (auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von BS|Energy) berücksichtigt. Wie das Gutachten von Rödl & Partner belegt, sind die aus städtischer Sicht vorteilhaftesten Modelle allesamt dadurch gekennzeichnet, dass nicht in Konkurrenz zum Bestandsunternehmen BS|Energy agiert wird, sondern in einer der im Gutachten dargestellten Kooperationsvarianten.


Die Entscheidungsvorlage der Verwaltung kombiniert den in allgemeiner Form von Rödl & Partner als vorzugswürdig bewerteten Chancen/Risiken-Mix einer Kooperationsvariante mit ganz konkreten und zudem rechtsverbindlich fixierten Verhandlungsergebnissen auf Konsortialebene, die die Position der Stadt Braunschweig in diversen Gemeinwohlaspekten zusätzlich dauerhaft verbessern. Diese zusätzlichen städtischen Vorteile des mit Veolia ausgehandelten Vorvertrags sind dementsprechend in der Gesamtabwägung ergänzend zu den typisierten Bewertungen der Kooperationsvarianten 5a und 5 b positiv zu berücksichtigen.
 

Wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag richtigerweise darstellt, böte das am zweitschlechtesten von Rödl & Partner bewertete Modell 3 (Netzgesellschaft mit einem Dritten) nur die Möglichkeit, einen Teil der Aufgaben eines städtischen Versorgers „wieder in die Hand zu bekommen“. Diese Gesellschaft müsste sich – in Konkurrenz zu BS|Energy – zunächst um die Konzessionen für die Netze Strom und Gas bewerben. Eine Garantie, die Konzessionen für diese Netze dann auch zu bekommen, wäre damit nicht verbunden. Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre damit der kommunale Einfluss auf den Betrieb der Netze Strom und Gas beschränkt und würde gerade nicht den aus Umweltgesichtspunkten zentralen Bereich der Erzeugung sowie die Netze Fernwärme und Wasser umfassen.

 

Aus diesem Grund wurde das Modell 3 ebenso wie das weitere „Konkurrenzmodell“ 2 von Rödl & Partner deutlich schlechter gegenüber den „Kooperationsmodellen“ 5, 5a und 5b bewertet. Anders als im Änderungsantrag ausgeführt, hat nicht die Tatsache, dass die Stadt im Fall einer Realisierung des Modells 3 weiterhin 25,1% der Anteile an BS|Energy besitzt, zu einer deutlichen Unterbewertung des Modells geführt. Für alle bewerteten Modelle gilt, dass nur die zusätzlichen Einflussmöglichkeiten durch das jeweilige Modell bewertet werden. Für alle Modelle wurde impliziert, dass weiterhin die Beteiligung i. H. v. 25,1 % der Anteile an BS|Energy fortgeführt wird. Daher ist nicht Modell 3 im Vergleich zu den übrigen Modellen relativ schlechter bewertet worden, sondern alle Modelle sind hier gleichbehandelt worden. Anders als die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sowohl der Gutachter Rödl & Partner als auch die Verwaltung nicht nur die Chancen, sondern ebenso auch die Risiken der verschiedenen Modelle bewertet.

 

Weder die Verwaltung noch die Berater haben sich geweigert, Aussagen über die konkreten Auswirkungen einer Übernahme der Strom- und Gasnetze durch eine neue städtische Gesellschaft auf die Beteiligung von Veolia oder auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs von BS|Energy zu treffen. Ganz im Gegenteil wurde wiederholt deutlich gemacht, dass die Realisierung der Modelle 2 und 3 durch die Aufdeckung stiller Reserven, den Betriebsübergang von Mitarbeitern von BS|Netz und teilweise von übergeordneten Abteilungen (Shared Service), die Trennung der Strom- und Gasnetze auf der einen und der Wasser- und Wärmenetze auf der anderen Seite in zwei unterschiedliche Unternehmen sowie die Aufspaltung der Netzaktivitäten Strom und Gas in ein neues Unternehmen mit Verbleib der sonstigen strom- und gasbezogenen Versorgungsaktivitäten (Vertrieb etc.) bei BS|Energy tendenziell ungünstiger für BS|Energy wäre als die Realisierung der Modelle 5, 5a und 5b. Das Bewertungsmalus der Konkurrenzmodelle gegenüber den Kooperationsmodellen dürfte somit im Gutachten von Rödl & Partner eher noch unterzeichnet sein.

 

Bei der für die Begründung des Änderungsantrags zentralen Aussage, dass in dem Modell 3 „die größten Chancen für die Stadt selbst enthalten sind“, kann es sich daher allenfalls um eine politische Bewertung handeln. Gleiches gilt nach Ansicht der Verwaltung für die pauschale Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Chancen, die für die Stadt in einer neuen Gesellschaft liegen, die Risiken und scheinbaren Vorteile, die in einem Verzicht auf eine solche Gesellschaft und dem Vorvertrag mit Veolia liegen, überwögen. Die Vertreter der Beschäftigten von BS|Energy haben sich mit Blick auf die Risiken einer Zerschlagung der jetzigen Unternehmensstruktur im Übrigen von vornherein und durchgängig mit Nachdruck für eine Kooperationslösung eingesetzt. Schon deswegen kann deshalb keine Rede davon sein, dass die Beschäftigten und ihre Vertreter durch diese Aussage seitens der Unternehmensleitung „unter Druck gesetzt“ worden seien.

Die Verwaltung hält aus den genannten Gründen an ihrem Beschlussvorschlag fest und empfiehlt daher, den Änderungsantrag abzulehnen.
 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Stammbaum:
17-05627   Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 • Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten • Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy   DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   Beschlussvorlage
17-05627-01   Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 • Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten • Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
17-05761   Änderungsantrag zu den Vorlagen "Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021..."   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-05761-01   Änderungsantrag zu den Vorlagen "Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021..."   DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   Stellungnahme

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