Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-09101  

Betreff: Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen
- Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66.2
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt Anhörung
30.10.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 131 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach Anhörung
07.11.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 abgelehnt   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt Anhörung
20.11.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 331 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof Anhörung
21.11.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 132 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel Anhörung
21.11.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 321 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien Anhörung
27.11.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 222 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt Anhörung
28.11.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 221 ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
04.12.2018 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.12.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlagen DS 18-09101

I. Aufwandsspaltung

 

1.1Rebenring

Erneuerung der Fahrbahndecke der Verkehrsanlage „Rebenring“ zwischen Hamburger Straße und Hagenring

 

1.2Körnerstraße

Erneuerung der Fahrbahndecke der Verkehrsanlage „Körnerstraße“

 

1.3Berliner Straße

Erneuerung der Fahrbahndecke der Verkehrsanlage „Berliner Straße“ zwischen Querumer Straße und Friedrich-Voigtländer-Straße (südlich der Stadtbahngleise)

 

1.4Geiteldestraße

Erneuerung der Fahrbahndecke der Verkehrsanlage „Geiteldestraße“ zwischen
OD-Grenze (K 63, Abschnittsnummer 20, Station 0,752) und Am Friedhof


 

1.5Werder

Erneuerung der Fahrbahndecke der Verkehrsanlage „Werder“ (Nord-/Südachse)

 

1.6Donaustraße

Erneuerung der Fahrbahndecke und der Radwegdecke der Verkehrsanlage
„Donaustraße“ zwischen Friedrich-Seele-Straße und Am Lehmanger (östlich der Stadtbahngleise)

 

1.7Donaustraße

Erneuerung der Fahrbahndecke und der Radwegdecke der Verkehrsanlage „Donau-straße“ zwischen An der Rothenburg und Isarstraße (westlich der Stadtbahngleise)

 

1.8Lichtenberger Straße

Erneuerung der Fahrbahndecke der Verkehrsanlage „Lichtenberger Straße“

 

II. Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung

 

2.1Helmstedter Straße

Erneuerung der südlichen Radwegdecke der Verkehrsanlage „Helmstedter Straße zwischen Pillaustraße und Am Hauptgüterbahnhof

 

2.2St.-Ingbert-Straße

Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „St.-Ingbert-Straße“ zwischen Merziger Straße und In den Rosenäckern


Begründung:

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG i. V. m.

§ 3 Abs. 2 Satz 3 der Straßenausbaubeitragssatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Vorlage über die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung um einen Beschluss, für den der Rat zuständig ist.

 

Aufwandsspaltung:

 

Von der Möglichkeit, Straßenausbaubeiträge für einen Teil der Straße über einen Aufwandsspaltungsbeschluss zu erheben, war in der Vergangenheit abgesehen worden, da grundsätzlich ohne einen entsprechenden Aufwandsspaltungsbeschluss auch keine Verjährungsfristen für die Straßenausbaumaßnahmen zu laufen begannen. Einnahmeverluste konnten damit nicht entstehen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. März 2013 – 1 BvR 2457/08 – entschieden, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangen des Vorteils festgesetzt werden können. Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann.

 

Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) vom 20. April 2017 daher durch § 11 Absatz 3 Nr. 1 NKAG ergänzt. Hiernach ist die Festsetzung eines Beitrages auch dann nicht mehr zulässig ist, wenn das Entstehen der Vorteilslage (Zeitpunkt der technischen Herstellung) mindestens 20 Jahre zurückliegt. Liegt der Zeitpunkt der Vorteilslage mehr als 20 Jahre zurück, können die Beiträge nicht mehr erhoben werden, selbst wenn die eigentlichen Verjährungsfristen aufgrund fehlender Ratsbeschlüsse über die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung noch nicht laufen.

 

Lediglich bei der Erneuerung der Verschleißdecke einer Fahrbahn (4 cm) handelt es sich um eine beitragsfreie Maßnahme der Instandhaltung. Das Ersetzen der gesamten (Fahrbahn)decke jedoch einschließlich der Binderschicht unterhalb der Verschleißdecke stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar. Bei den o. g. Deckenerneuerungen in der Fahrbahn und im Radwegbereich handelt es sich um derartige straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen. Das eigenständige Stadtbahngleis teilt die Berliner Straße und die Donaustraße in getrennt zu betrachtende Seiten (Nr. 1.3, 1.6 und 1.7).

 

Aufgrund der neuen o. g. niedersächsischen gesetzlichen Regelung wird zeitnah die Erhebung der Straßenausbaubeiträge erfolgen und die erforderlichen Voraussetzungen für die rechtmäßige Beitragserhebung (hier: Aufwandsspaltungsbeschluss bzw. Aufwandspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss) geschaffen.

 

Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung:

 

Zusätzlich zum erforderlichen Aufwandsspaltungsbeschluss für die beitragspflichtigen Deckenerneuerungen ist in der „St.-Ingbert-Straße“ und der „Helmstedter Straße“ ein Abschnittsbildungsbeschluss nötig.

 

Die Realisierung der Erneuerung der Verkehrsanlage „Helmstedter Straße“ erfolgt abschnittsweise, sodass auch eine abschnittsweise Abrechnung der Straßenausbaubeiträge sinnvoll und erforderlich ist.

 

Die Verkehrsanlage „Helmstedter Straße“ beginnt aus beitragsrechtlicher Sicht bei der Schillstraße und endet stadtauswärts an der Ortsdurchfahrtsgrenze. Erstmalig war mit der Vorlage Nr. 15998/13 ein Abschnittsbildungsbeschluss für den Bereich der „Helmstedter Straße“ zwischen Pillaustraße und Rautheimer Straße gefasst worden. Die Erneuerung der „Helmstedter Straße“ zwischen Schillstraße und Am Hauptgüterbahnhof setzt einen weiteren Teil des bestehenden Bauprogramms fort (DS 17-05147). Im jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden Bereich zwischen Am Hauptgüterbahnhof und Pillaustraße wurde bisher nur die Erneuerung des südlichen Radweges durchgeführt.

 

Für die Verkehrsanlage „St.-Ingbert-Straße“ liegt ebenfalls bereits ein Ratsbeschluss über die Abschnittsbildung vom 18. Mai 2004 für den Bereich zwischen Ottweilerstraße und In den Rosenäckern vor (Vorlage Nr. 8808/04) vor. Im jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden Abschnitt zwischen In den Rosenäckern und Merziger Straße wird die Fahrbahn zwischen Dudweiler Straße und Merziger Straße erneuert. Der Bereich zwischen In den Rosenäckern und Dudweiler Straße wurde 1998 bei Leitungsarbeiten erneuert.

 

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr hat bzw. wird Informationsveranstaltungen ausschließlich über die Straßenausbaubeitragspflicht und die zu erwartenden Beitragshöhen durchgeführt bzw. durchführen.

 

Für die beitragspflichtigen Eigentümer ergeben sich durch diesen formellen Ratsbeschluss keine Veränderungen gegenüber den in den Informationsveranstaltungen vorgestellten Berechnungen der Straßenausbaubeiträge.
 

 


Beschluss:


„Gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig vom 11. Mai 2010 in der jetzt geltenden Fassung wird für den Ausbau der nachfolgend unter Ziffer I aufgeführten Straßen die Aufwandsspaltung und für die unter Ziffer II aufgeführten Straßen die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.“
 

 


Anlage/n:

Anlagen 1.1 bis 1.8:Aufwandsspaltung

Anlagen 2.1 und 2.2:Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen DS 18-09101 (8008 KB)    
Stammbaum:
18-09101   Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen - Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung -   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Beschlussvorlage
18-09101-01   Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen - Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung -   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Beschlussvorlage
18-09101-02   Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen - Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung -   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Beschlussvorlage
18-09101-03   Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen - Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung -   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Beschlussvorlage

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