Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-09101-01
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Sachverhalt:
I. Aufwandsspaltung
1.9Rebenring
Erneuerung des nördlichen Parkstreifens und des südlichen Radweges der Verkehrsanlage „Rebenring“ zwischen Hamburger Straße und Hagenring
1.10Hunsrückweg
Erneuerung der Fahrbahndecke und der Straßenentwässerung der Verkehrsanlage „Hunsrückweg“ zwischen Volkmarsweg und Hordorfer Straße
Sachverhalt:
Die Vorlage DS 18-09101 wird um zwei weitere Aufwandsspaltungsbeschlüsse für Teilerneuerungen ergänzt.
Die Ergänzungsvorlage behält die Beratungsfolge bei, da die Stadtbezirksräte Innenstadt und Wabe-Schunter-Beberbach von dem unter Nr. 1.9 und 1.10 genannten Aufwandsspaltungsbeschluss nicht betroffen sind.
Die durchgeführten Erneuerungen des nördlichen Parkstreifens zwischen Bültenweg und Mittelweg und des südlichen Radweges zwischen Mühlenpfordtstraße und Pockelsstraße der Straße „Rebenring“ sind als straßenausbaubeitragspflichtiger Teilstreckenausbau neben der Erneuerung der Fahrbahndecke abzurechnen. Die Eigentümer wurden über die finanziellen Auswirkungen der Erneuerungsmaßnahmen (Nr. 1.1 und Nr. 1.9) in einer Informationsveranstaltung am 18. Oktober 2018 informiert.
Der Stadtbezirksrat Volkmarode hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2018 die Erneuerung der Fahrbahndecke Hunsrückweg, in deren Zuge auch die Straßenentwässerung erneuert werden muss, beschlossen. Den Eigentümern war die Erneuerung der Fahrbahndecke und der Straßenentwässerung und deren finanzielle Auswirkungen in einer Informationsveranstaltung am 16. Oktober 2018 erläutert worden.
Mit diesem Aufwandsspaltungsbeschluss werden die formellen Voraussetzungen für die rechtmäßige Beitragserhebung geschaffen.
Für die beitragspflichtigen Eigentümer ergeben sich durch diesen formellen Ratsbeschluss keine Veränderungen gegenüber den in den Informationsveranstaltungen vorgestellten Berechnungen der Straßenausbaubeiträge.
Beschluss:
„Gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig vom 11. Mai 2010 in der jetzt geltenden Fassung wird für den Ausbau der nachfolgend unter Ziffer I aufgeführten Straßen die Aufwandsspaltung und für die unter Ziffer II aufgeführten Straßen die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.“
Anlage/n:
Anlagen 1.9 bis 1.10 Aufwandsspaltung
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Anlagen 1.9 und 1.10 Aufwandsspaltung Ergänzungsvorlage 2018_10_22 (1706 KB) |
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