Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10080
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Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
1. Die Verwaltung gewährt umgehend Akteneinsicht in die Korrespondenz zwischen MWK und Unterer Denkmalschutzbehörde.
2. Eine neue Stellungnahme des MWK wird im Anschluss an den Beschluss der Vorlage eingeholt.
In ihrer Einlassung zum Umgang mit Bäumen auf dem Mittelstreifen der Jasperallee geht Frau Dr. von Reitzenstein von folgenden Voraussetzungen aus: "Um jene Freiraumgestaltung wiederherzustellen, die 1989 der Ausweisung als Kulturdenkmal gemäß § 3 NDSchG zu Grunde lagen - nämlich eine zweireihige Allee in der Mitte der Straßenanlage - ist eine Neupflanzung mit gleich alten Bäumen der gleichen Art bei vorheriger Aufarbeitung des Bodens angemessen."
Hier geht Frau Dr. von Reitzenstein von falschen Voraussetzungen aus. Denn ausweislich von Fotos aus der Zeit Ende der 1980er Jahre standen auch schon zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung in der Jasperallee Bäume verschiedener Größe, verschiedener Alters und verschiedener Arten nebeneinander.
Wie die Fotos aus dieser Zeit zeigen, sah der Baumbestand der Jasperallee damals exakt so aus wie heute. Dies ist somit der Zustand der wiederherzustellenden 'Freiraumgestaltung', die 1989 der Ausweisung als Kulturdenkmal (§ 3 NDSchG) zugrunde lag.
Daher ist die erneute Einholung einer Stellungnahme des MWK erforderlich.
3. Die Ergebnisse der Rammkernsondierung auf der Jasperallee vom 17.01.2019 werden den Ratsgremien in Form einer Präsentation vorgestellt und anschließend in einer schriftlichen Mitteilung umfassend bewertet.
4. Die Stadtverwaltung folgt der Anregung des Bundes der Steuerzahler, geäußert in dem Bericht von RTL Nord am 06.02.2019, zunächst lieber die Stellen in der Stadt zu bepflanzen, wo noch keine Bäume stehen, anstatt dort welche zu pflanzen, wo schon Bäume stehen.
Anlagen: keine
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