Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08544-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.
     
  2. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.
     
  4. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

 

 

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

Die Vorlage „Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Braunschweig 2030“ (Drucksachennummer 18-08544) ist in allen Stadtbezirksräten vorgestellt worden. In den 19 Stadtbezirksratssitzungen hat die Verwaltung erläutert, wie das ISEK in den letzten Jahren entstanden ist, was es leisten und wie es umgesetzt werden soll. Zudem wurden die räumlich verortbaren Maßnahmen in der Form der Teilraumkonzepte vorgestellt.

 

Anmerkungen der Stadtbezirksräte

Im Ergebnis sind alle Stadtbezirksräte mit wenigen Enthaltungen oder Gegenstimmen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt.

 

Der Stadtbezirksrat 323, Wenden-Thune-Harxbüttel hat dem Beschlussvorschlag unter Vorbehalt inhaltlicher Änderungen zugestimmt. Im Kern geht es um eine umfangreichere Darstellung der vorhandenen Qualitäten (Schunteraue, sehr gute infrastrukturelle Ausstattung) sowie um Berücksichtigung der geplanten baulichen Entwicklung westlich der Ortslage Wenden. Im Textteil des ISEK werden diese Änderungen wie folgt ergänzend eingefügt:

 

Zwischen der Ortslage Wenden, der A 2 und dem Mittellandkanal soll sowohl ein Wohn- als auch ein Gewerbegebiet entstehen. Dadurch wird die sehr gute infrastrukturelle Ausstattung Wendens (Schule, Einkaufsmöglichkeiten, Stadtbahn, …) besser ausgenutzt. Im Zuge der Entwicklung des Wohngebietes ergeben sich neue Chancen, seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen bzw. auch einen Standort für eine Pflegeeinrichtung zu finden. Zukünftig soll gewerbliche Bebauung nördlich der A 2 das vorhandene Gewerbeband an der A 2 vervoll­ständigen. Die gewerbliche Nutzung trägt zum Schallschutz der nördlich angren­zenden Wohnbebauung bei. Zwischen der Wohn- und der gewerblichen Nutzung ist ein Grünzug vorgesehen, der die Anbindung der Wendener Bürgerinnen und Bürger an die freie Land­schaft verbessern wird. Im Rahmen des aufzustellenden Mobilitätsentwicklungsplan wird zu thematisieren sein, wie die kleineren Ortschaften besser an den ÖPNV angebunden werden können.“

 

Der Stadtbezirksrat Rüningen hat im Protokoll hinterlegt, dass die als Gewerbefläche ausgewiesene Fläche zwischen Schenkendamm, Thiedestraße und Eisenbahn als Mischgebiet ausgewiesen werden soll. Diese Thematik wird im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes geprüft.

 

Stellungnahme zum Antrag der CDU (18-09266)

Die überwiegende Anzahl der Stadtbezirksräte hat die Vorlage mit folgender Ergänzung des Beschlussvorschlags beschlossen, die aus einem Änderungsantrag der CDU resultiert:

 

Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maß­nahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen.

 

 

Dieser Antrag widerspricht nicht der Planung der Verwaltung. Dieser Planung zufolge ist vorgesehen, Priorisierungen im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen. Die Verwaltung wird geeignete organisatorische Strukturen zur Umsetzung der Rahmenprojekte und Mechanismen zum frühzeitigen Einbezug der Politik schaffen, um eine rechtzeitige politische Prioritätenbildung zur Umsetzung des ISEK im nächsten Haushaltsjahr und in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes zu ermöglichen. Dies wird auch im Beschlusstext unter Ziffer 2 deutlich, in dem die entsprechenden Berichtspflichten der Verwaltung festgehalten sind.

 

Der Vorlage ist im Anhang eine Übersicht über die Diskussionen in den einzelnen Stadtbe­zirken beigefügt. Außerdem sind in der Anlage die Seiten des ISEK-Entwurfs vom 23.08.2018 aufgeführt, die zwischenzeitlich redaktionell angepasst wurden.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise