Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12986
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Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210154 GS Lamme / Einr. Ganztagsbetrieb
Sachkonto 421110 Grundstücke + bauliche Anlagen - Instandhaltung
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210154 GS Lamme / Einr. Ganztagsbetrieb
Sachkonto 787210 Tiefbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 550.000,00 € und überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 575.300,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 350.200,00 €
Haushaltsansatz 2020 Auszahlung 1.400.800,00 €
überplanmäßig beantragter Aufwand: 550.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlung: 575.300,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 2.876.300,00 €
Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 27. Februar 2018 der Erweiterung der Grundschule Lamme zur Einrichtung des Ganztagsbetriebs zugestimmt und Gesamtkosten in Höhe von 4.289.000 € festgestellt - vgl. Vorlage 18-07225 -. Im Zuge der bislang durchgeführten Bauarbeiten und Ausschreibungen entstanden zusätzliche Kosten, die u. a. wie folgt zu begründen sind:
Erweiterungsbau:
allgemeine Baukostensteigerungen im Laufe des letzten Jahres in den KG 200 - 600. Es liegt eine außergewöhnliche marktspezifische Entwicklung vor.
notwendige Wiederholungen von Ausschreibungen in HOB und TGA auf Grund ausbleibender Angebote
Umbau im Bestand:
erhöhte, statische Anforderungen für einen stützenfreien Bewegungsraum der Kita, die Mehrkosten im Bereich Planung und Ausführung zur Folge hatten
zusätzliches Honorar für eine Sonnenschutzplanung (Pergola und Sonnensegel)
Die beantragten Haushaltsmittel sind kurzfristig bereitzustellen, damit die noch zu beauftragenden Ausbaugewerke, die Außenanlagen und die Ausstattungen zeitnah ausgeschrieben und vergeben werden können. Die Baumaßnahme muss im Sommer 2020 abgeschlossen werden, damit die Schule den Ganztagsbetrieb wie vorgesehen zum Schuljahresbeginn 2020/2021 aufnehmen kann. Es ist bereits der Vertrag mit dem Caterer zur Versorgung der Schüler mit Mittagessen geschlossen worden. Vertragsbeginn ist der 01. August 2020.
Es ist vorgesehen, die Kostenerhöhung in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses feststellen zu lassen.
Die unten dargestellten Deckungsmittel werden ggf. in folgenden Haushaltsjahren nachveranschlagt werden müssen. Dies wird im Rahmen einer Prioritätensetzung haushaltsneutral geschehen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | 4E.210289.00.505 / 421110 | Joh.-Selenka-Schule / Umb. Ernährungsabt / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 550.000 € |
Minderauszahlungen | 4E.210184.00.500.213
787110 | Kita Bienrode/Ersatzbau-werterh.-Bau / Hochbaumaßnahmen - Projekte | 150.000 € |
Minderauszahlungen |
4E.210276.00.500.213 / 787110 | GS Querum/Erw. u. Einr. GTB/Bau Sph-Bau/ Hochbaumaßnahmen - Projekte | 95.300 € |
Minderauszahlungen |
4E.210277.00.500.213 / 787110 | GHS Rüningen / Anpassung GTB-Bau/ Hochbaumaßnahmen - Projekte | 200.000 € |
Minderauszahlungen |
4E.210278.00.500.213 / 787110 | Kita Dibbesdorfer Str.-Süd/Neubau-Bau/ Hochbaumaßnahmen - Projekte | 130.000 € |
2. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 5S.660044 Innenstadtwehre / Umbau
Sachkonto 787210 Tiefbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.200.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 1.600.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlung: 1.200.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 2.800.000,00 €
Der Neubau des Fischkanupasses und die Wehrsanierung am Petriwehr wurden Ende letzten Jahres durch den Wasserverband Mittlere Oker ausgeschrieben. Die Submission fand am 17. Dezember 2019 statt. Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei rd. 4,9 Mio. € an Bauausgaben. Inklusive Planungsleistungen, Baunebenkosten und eines Kostenpuffers von ca. 5 % geht der Wasserverband Braunschweig nunmehr von Gesamtkosten in Höhe von rd. 6,5 Mio. € aus. Davon werden 1,2 Mio. € durch die NBank gegenüber dem Wasserverband gefördert, sodass bei der Stadt Braunschweig eine finanzielle Belastung von rd. 5,3 Mio. € verbleibt. Bisher hat die Stadt Braunschweig rd. 2 Mio. € bereitgestellt, zusätzlich sind 2,1 Mio. € im Haushalt 2020 und 2021 eingeplant. Daher besteht ein Mehrbedarf von 1,2 Mio. €.
Die Baukostensteigerungen sind der aktuellen Baukonjunktur geschuldet. Im Rahmen einer erneuten Ausschreibung wären voraussichtlich keine günstigeren Angebote zu erwarten, sondern, im Gegenteil, aufgrund der weiter steigenden Lohn- und Materialkosten mit noch höheren Angebotspreisen zu rechnen.
Die Umsetzung der Maßnahme muss kurzfristig erfolgen, da sonst die erforderliche Okerab-senkung in den Zeitraum des Lichtparcours fällt. Zudem droht mit einer weiteren zeitlichen Bauverschiebung die Aufhebung des Fördermittelbescheides.
Um den Auftrag erteilen zu können benötigt der Wasserverband Mittlere Oker als Bauherr eine Zusage der Stadt, dass die zusätzlichen Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Bindefrist für die Zuschlagserteilung wurde bis zum 24. April 2020 verlängert. Sollten die Mittel nicht zusätzlich bereitgestellt werden müsste die Ausschreibung aufgehoben werden.
Deckungsmittel stehen in dem Projekt Stadtstraße Nord i. H. v. 1,2 Mio. € zur Verfügung, da sich das Projekt durch das Gerichtsurteil im Planfeststellungsverfahren um mehr als ein Jahr verzögert. Die bisher im IP eingeplanten Raten werden im Rahmen der Haushaltsplananmeldung für 2021 und IP 2020 - 2024 komplett überarbeitet und an einen neuen, jetzt noch nicht im Detail bekannten Zeitplan, angepasst werden müssen. Das gesamte Projekt wird sich im aktuellem IP-Zeitraum nach hinten und in den Restbedarf verschieben.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderauszahlungen |
5E.660101/787210 | Stadtstr. Hamb. Str-Bienroder W. /Neubau | 1.200.000 € |
Beschluss:
Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
Anlage/n:
keine
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