Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12986-01
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Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21NEU Sporthalle Schapen, Sanierung
Sachkonto 421110 Grundstücke + bauliche Anlagen - Instandhaltung
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.788.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 0,00 €
außerplanmäßig beantragt: 1.788.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.788.000,00 €
Die Sporthalle Schapen ist seit dem 20. Januar 2020 aufgrund eines Wasserschadens ge-sperrt. Inzwischen liegt ein Gutachten vor, nach dem der Hallenboden und die Raumluft zu-sätzlich mit Schimmelsporen belastet sind.
Zur Untersuchung des Wasserschadens wurde eine Feuchtemessung im Sockelbereich und in den Bodentanks durchgeführt. Diese hat zum Ergebnis, dass die höchsten Feuchtigkeits-gehalte in der Herrendusche und dem benachbarten WC auftreten. Von dort breitet sich die Feuchtigkeit unterhalb des Schwingbodens durch einen Geräteraum in der Halle aus. Der Boden ist zu ca. 2/3 abgängig. Restbereiche können nur erhalten werden, sofern hier keine Sporenbelastung vorliegt, was unwahrscheinlich ist.
Eine Kamerabefahrung der Abwasserleitungen war unauffällig. Der Wasserschaden wird da-her wahrscheinlich durch die mangelnde Abdichtung der Herrendusche verursacht. Die Un-tersuchungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Bei der Untersuchung wurden eine Viel-zahl weiterer Feuchteschäden dieses Servicevertragsobjektes festgestellt:
- Die Dachhaut wies diverse undichte Stellen auf. Als Sofortmaßnahme wurde das Hallendach mit einer neuen Dachhaut versehen. Die Dämmung des Hallendaches muss auf Durchfeuchtung überprüft und möglicherweise getrocknet/ersetzt werden.
- Die Regenentwässerung ist fehlerhaft angeschlossen. Die Dacheinläufe und innenliegenden Rohre werden erneuert, sobald die Witterung es zulässt.
- Tauwasser durchfeuchtet die Innendämmung der Außenwände in der Dachkonstruktion. Die Dämmung muss ersetzt werden.
- Die Anschlüsse der Fensterflächen in der Halle sind undicht.
- Die Wandbereiche oberhalb der Geräteraumtore sind feucht. Sie müssen bauphysikalisch untersucht und auf Schimmelbildung überprüft werden.
- An Lichtkuppeln und Rohrdurchführungen treten wiederholt Leckagen auf.
- Der Gebäudesockel weist umlaufend Risse auf und muss instandgesetzt werden.
- In einigen Bodentanks steht Wasser. Sie sind zuzuschütten, abzudichten und durch Steckhülsen zu ersetzen, da die Abdichtung gegen Grundwasser nicht sicher ist.
- Die Abdichtung der Bodenplatte kann erst nach Entfernen des Schwingbodens beurteilt werden. Mängel können nicht ausgeschlossen werden.
Da die Sporthalle intensiv vom TSV Schapen und ergänzend bis zur Fertigstellung der neuen Sporthalle an der IGS Sally Perel auch schulisch genutzt wird, müssen die Mängel schnellst-möglich behoben werden. Ein Kostenrahmen erforderlicher Maßnahmen summiert auf rd. 1,788 Mio. €. Auch wenn die Sporthalle maßlich nicht der aktuellen Norm entspricht und aufgrund ihres Baujahres 1973 auch durch die genannten Maßnahmen nicht auf den Stand eines Neubaus gebracht werden kann, sind diese zu empfehlen, da ein Neubau einer vergleichbaren Einfeldhalle mit Mehrzweckraum rd. 4,462 Mio. € kosten würde zzgl. Abrisskosten und Kosten für Interimsmaßnahmen.
Die unten dargestellten Deckungsmittel in Höhe von 1,788 Mio. € werden ggf. in den folgenden Haushaltsjahren nachveranschlagt werden müssen. Dies wird im Rahmen einer Prioritätensetzung haushaltsneutral geschehen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen | 4E.210208.00.505 / 421110 | BBS IV Helene Engelbrecht-Schule/ Fassadensanierung | 200.000 € |
Minderaufwendungen | 4E.210214.01.505 / 421110 | GS Comeniusstr./ Verbesserung GTB | 360.000 € |
Minderaufwendungen |
4E.210250.00.505 / 421110 | GS Altmühlstraße / Fassadensanierung | 400.000 € |
Minderaufwendungen |
4S.210084.00.505 / 421110 | Unterdecken / Ertüchtigung-Akustikmaßn. | 828.000 € |
Beschluss:
Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
Anlage/n:
keine
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