Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-09970
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Sachverhalt
„Wo Unsicherheit in der Deutungshoheit der Abbildung sozialer Realität herrscht, ist sie auch im gesellschaftlichen Miteinander zu erleben. Radikalisierungstendenzen, demokratiefeindliches Denken, menschenverachtende, diskriminierende oder rassistisch motivierte Handlungen sind durch alle Schichten der Gesellschaft und in allen Lebensbereichen als Folge davon anzutreffen: im privaten und öffentlichen Raum, im Sozialraum, im Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsbereich. Im Jahr 2016 wurden 22.471 Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund, davon 1.600 Gewalttaten, in Deutschland aufgedeckt. Die Zahl ist seit 2008 stetig steigend."
So wird es im Status Quo Bericht zum Stand der Umsetzung der kommunalen Integrationsplanung der Stadt Braunschweig (DS 18-08576) von der Verwaltung ganz richtig dargestellt. Weiter heißt es in dieser Mitteilung:
„Abbau von Diskriminierung bedeutet aber auch, institutionell verankerte Diskriminierung abzubauen. Hier gilt es, mit Hilfe von mehrdimensionalen Instrumenten das Thema anzugehen. Die Landeshauptstadt München beispielsweise hat eine beim Oberbürgermeister angesiedelte Fachstelle für Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit eingerichtet. Osnabrück verfügt über eine Koordinierungsstelle Antidiskriminierung. Die Stadt Celle hat 2010 nach einjährigem Pilotprojekt das anonymisierte Bewerbungsverfahren fest installiert.“
Trotz dieser richtigen Sachverhaltsdarstellung und obwohl die Einrichtung von Anlaufstellen/einem Beschwerdeausschuss bereits Bestandteil des Integrationskonzeptes 2008 war, teilt der FB Zentrale Dienste mit, dass keine Anlaufstelle/Beschwerdeausschuss eingerichtet wurde und auch kein Bedarf gesehen wird. Begründet wird dies damit, dass es nur wenige Meldungen zu Diskriminierungen gegeben hätte. Diese Begründung ist etwas abenteuerlich, weil es ja gar keine Stelle gibt, bei der Diskriminierungen gemeldet werden könnten. Der Linksfraktion sind eine Vielzahl von Fällen bekannt geworden, bei denen Personen aufgrund von diskriminierenden Verhaltensweisen, Bedrohungen, rechtsextremen Schmierereien u. ä. Hilfe suchten, aber keinen konkreten Ansprechpartner bei der Stadt fanden. Diese Menschen wenden sich dann häufig an das Ideen- und Beschwerdemanagement. Diese Abteilung ist für solche Diskriminierungsfälle aber gar nicht ausgelegt.
Hinzu kommt, dass eine Antwort der Landesregierung vom 12.12.2018 auf eine Frage der grünen Landtagsfraktion ergeben hat, dass es im Zeitraum von 2014–2018 insgesamt 433 rechte Straftaten mit 359 Tatverdächtigen, gegeben hat. Auch dies unterstreicht die Notwendigkeit der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle.
Anlage: Antwort Landesregierung
Der Rat wird gebeten zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Anlaufstelle einzurichten, an die sich Opfer von rassistisch oder fremdenfeindlich motivierter Diskriminierung, Bedrohung oder Gewalt wenden können.
Diese Anlaufstelle soll Diskriminierungen erfassen, die Opfer beraten und ihnen ggf. Hilfe vermitteln. Dazu soll neben regelmäßigen Sprechzeiten sowohl eine anonyme Hotline als auch ein Online-Meldeportal implementiert werden. Auf Basis der Auswertung der durch die Anlaufstelle erfassten Sachverhalte sollen durch die Verwaltung geeignete Gegenmaßnahmen identifiziert und ergriffen werden. Über die Tätigkeit soll dem zuständigen Ausschuss ein halbjährlicher Bericht zugeleitet werden.
Zur konkreten Umsetzung (also zum Umfang des Personaleinsatzes, zur Positionierung innerhalb der Verwaltungsstruktur etc.) ist dem Rat bis Ende des Jahres eine Beschlussvorlage zuzuleiten.
Nach dem Zeitraum von einem Jahr soll eine Evaluation stattfinden.
Anlagen: Antwort Landesregierung
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1 | Antwort_Landesregierung_rechte_Grafitti (377 KB) |
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