Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-09970-01
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Sachverhalt:
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 24. Januar 2019 [19-09970] wird wie folgt Stellung genommen:
In Braunschweig bieten Akteurinnen und Akteure auf Grundlage des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowohl Beratungs- als auch Angebotsstrukturen für alle Themenbereiche der von Diskriminierung betroffenen Menschen an. Die Angebots- und Beratungsstruktur ist vielfältig aufgestellt und die im AGG genannten Themen werden durch die häufig kommunal finanzierten Beratungsstellen weitestgehend abgedeckt. Eine Auflistung ist in der Anlage beigefügt.
Einen umfassenden Überblick der Braunschweiger Angebots- und Beratungsstruktur bietet u. a. das Online-Hilfeprotal www.braunschweig-hilft.de des Braunschweiger Präventionsrates unter Vorsitz des Oberbürgermeisters. Die Geschäftsführung obliegt dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
Auch die Braunschweiger Polizeidirektion bietet online eine Übersicht über eigene als auch externe Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Akteure für viele der im AGG aufgeführten Handlungsräume.
Auf Landes- und Bundesebene gibt es Online-Beratungsangebote für von Diskriminierung nach dem AGG betroffenen Menschen und deren Angehörige:
www.opferschutz-niedersachsen.de
www.antidiskriminierungsstelle.de - Antidiskriminierungsstelle des Bundes
In Kommunen, die bereits eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet haben, ist oftmals kein so umfassendes Beratungsnetzwerk wie in der Stadt Braunschweig vorhanden.
Eine unabhängig agierende, lokale Antidiskriminierungsstelle ist in der Umsetzung komplex. Sie umfasst Präventionsarbeit, Beratungstätigkeit, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Verwaltungstätigkeiten. Eine unabhängige Anbindung ist zwingend erforderlich.
Dies kann nur die Neugründung eines dafür eingerichteten Vereins erfüllen. Der langwierige Umsetzungsprozess bei einer Neugründung eines solchen Vereins sowie die dafür nötigen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen sind im Verhältnis zur Braunschweiger Angebots- und Beratungsstruktur zu betrachten.
Aus diesem Grund wird die Einrichtung einer zusätzlichen Antidiskriminierungsstelle auch im Hinblick auf die bevorstehende Haushaltsoptimierung für nicht erforderlich gehalten.
Es wird vorgeschlagen, einen Fachtag zu initiieren, der die Öffentlichkeit für das Thema stärker sensibilisiert, die Vernetzung der Akteure fördert und tatsächliche Bedarfe feststellt und ggf. anpasst.
Anlage/n:
Auflistung Beratungsstellen
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1 | Auflistung Beratungsstellen (87 KB) |
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