Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13891

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


1. Dem Vorschlag zur Aufteilung des Stadtgebietes in zwölf Stadtbezirke wird gefolgt. Über die namentliche Bezeichnung zusammengelegter Stadtbezirke wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden.

 

2. Die als Anlage beigefügte Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig wird beschlossen.
 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt:


Das Gebiet der Stadt Braunschweig ist gemäß § 14 Abs. 1 der städtischen Hauptsatzung in 19 Stadtbezirke eingeteilt. Im Zuge des laufenden Prozesses der Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung hat die mit der Erarbeitung von Vorschlägen beauftragte Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) unter anderem vorgeschlagen, die Zahl der Stadtbezirke / Stadtbezirksräte zur kommenden Wahlperiode auf 8 zu reduzieren. Alternativ dazu ist auf politischer Ebene die Variante diskutiert worden, die Anzahl der Stadtbezirke auf 12 festzulegen.

 

Die Verwaltung hat bereits mit Mitteilung außerhalb von Sitzungen 20-13653 darauf hingewiesen, dass Änderungen der Stadtbezirksgrenzen nur zum Ende einer Wahlperiode durch eine Änderung der Hauptsatzung vorgenommen werden können. Die Entscheidung darüber, Stadtbezirke einzurichten und bestehende Grenzen zu ändern, trifft der Rat der Stadt Braunschweig. Für einen Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung ist nach § 12 Abs. 2 NKomVG die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates erforderlich.

 

Bei der Änderung der Grenzen eines Stadtbezirks steht den betroffenen Stadtbezirksräten gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NKomVG ein Anhörungsrecht zu. Die Notwendigkeit eines Einvernehmens mit den betroffenen Stadtbezirksräten besteht aber nicht. Wie bereits in der o. g. Mitteilung eingehend dargestellt, folgt eine Zustimmungspflicht der Stadtbezirksräte auch nicht aus Rechten der früheren Ortschaften, die in den Gebietsänderungsverträgen aus dem Jahre 1974 festgehalten sind. Denn diese Ortschaften hat der Niedersächsische Landesgesetzgeber anlässlich der verpflichtenden Einführung von Stadtbezirken in Braunschweig im Jahr 1980 ausdrücklich aufgehoben. Vertragliche Regelungen, die dem widersprachen, sind seitdem gegenstandslos.

 

Grundsätzlich erachtet auch die Verwaltung eine Reduzierung der Stadtbezirke u.a. vor dem Hintergrund für sinnvoll, dass es in einer zunehmenden Zahl von Stadtbezirksräten an Nachrückern fehlt, um das Ausscheiden von Mandatsträgern zu kompensieren. Die Diskussion im politischen Raum um eine Reduzierung der Stadtbezirke lässt erkennen, dass mit Beginn der neuen Wahlperiode einer Aufteilung in zwölf Stadtbezirke und somit der Konstituierung von zwölf Stadtbezirksräten der Vorzug gegeben wird. Diese Variante nähert sich an die bereits im Jahr 2010 durch die Verwaltung vorgeschlagene Lösung an, die damals noch 20 existierenden Stadtbezirke auf 13 zu reduzieren. Nunmehr wäre zusätzlich die Zusammenlegung der Stadtbezirke Innenstadt und Viewegsgarten-Bebelhof in dieser Variante vorgesehen, so dass sechs Stadtbezirke mit einem neuen Zuschnitt entstehen würden, während die anderen sechs der bisherigen Stadtbezirke unverändert bleiben würden, wie der unten angefügten Tabelle zu entnehmen ist.

 

Die sechs neuen Stadtbezirke würden ausschließlich durch Zusammenlegung bestehender Stadtbezirke unter Beibehaltung der bisherigen Zuschnitte entstehen. Alle Stadtbezirke würden künftig über mehr als 10.000 Einwohner verfügen. Die Spannbreite läge zwischen 10.843 Einwohnern (Hondelage/Volkmarode) und 35.420 Einwohnern (Westliches Ringgebiet). Die Einwohnerzahlen basieren auf der städtischen Fortschreibung zum Stichtag 31. Dezember 2019. Die Stadtbezirksräte würden zwischen 13 und 19 Mitgliedern aufweisen.

 

Die Verwaltung greift mit dieser Beschlussvorlage den Vorschlag aus der Politik zur Aufteilung des Stadtgebietes in zwölf Stadtbezirke auf. Durch die im Vergleich zum Vorschlag der KGSt deutlich moderatere Reduzierung wird den lokalen Identitäten der einzelnen Stadtteile Rechnung getragen. Gleichzeitig werden die Stadtbezirksräte aber auch zukunftsfähig aufgestellt und können dadurch ihren Auftrag zur Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiterhin wirkungsvoll wahrnehmen. Die Maßnahme könnte zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 50.000 Euro (Aufwandsentschädigungen, Fraktionspauschalen) führen.

 

 

 

Zur Verdeutlichung der nunmehr vorgeschlagenen Variante wird die bereits in der o. g. Mitteilung enthaltene Übersicht nochmals dargestellt (grau hinterlegt sind die zur Zusammenlegung vorgesehenen Stadtbezirke).

 

 

Stadtbezirksrat

Nr.

aktuell

Bezeichnung

Einwohner

31.12.2019

eigene städt. Fortschreibung

Mitglieder

lt. Haupt-

satzung *

Stadtbezirk neu

31.12.2019

Einwohner

eigene städt. Fortschreibung

Zahl der

Mitglieder lt. Hauptsatzung

112

Wabe-

Schunter-

Beberbach

20.268

17

 

17 

113

114

Hondelage

Volkmarode

3.754

7.089

7

11

10.843

13

120

Östliches

Ringgebiet

26.620

19

 

19

 

131

132

Innenstadt

Viewegsgarten-

Bebelhof

14.339

 

13.118

15

 

15

 

27.457

 

19 

211

 

212

Stöckheim-

Leiferde

Heidberg-

Melverode

8.353

 

11.466

11

 

15

 

19.819

 

 17

213

Südstadt-

Rautheim-

Mascherode

 

13.299

 

15

 

 

15

 

221

Weststadt

23.540

 17

 

 17 

222

 

 

223

224

Timmerlah-

Geitelde-

Stiddien

Broitzem

Rüningen

 

3.596

 

5.704

2.954

 

7

 

9

7

12.254

 

15

 

310

Westliches

Ringgebiet

35.420

19

 

19

321

Lehndorf-

Watenbüttel

21.831

17

 

17

322

 

323

Veltenhof-

Rühme

Wenden-

Thune-

Harxbüttel

5.840

 

 

6.280

9

 

 

9

12.120

15

331

332

Nordstadt

Schunteraue

22.598

5.482

 17

9

 

28.080

 

19

 

Summe

 

 

251.551

 

245

 

251.551

 

202

 

 
 

 

 

Zur möglichen Benennung der neugebildeten Stadtbezirke unterbreitet die Verwaltung derzeit noch keinen Vorschlag. Hierzu wird die Verwaltung den politischen Gremien nach Anhörung der betroffenen Stadtbezirksräte eine gesonderte Vorlage für eine weitere Änderung der Hauptsatzung rechtzeitig vor Beginn der nächsten Wahlperiode zukommen lassen. Aus Praktikabilitätsgründen sollten jedoch auch künftig nicht mehr als drei Teilnamen Verwendung finden.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die vorgelegte Änderungssatzung vor, die nach § 90 Abs. 2 NKomVG rechtlich erforderlichen Mindestanforderungen bei der Aufteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke festzulegen, und zwar die Zahl der Stadtbezirke und ihre Grenzen. Die veränderten Grenzen der Stadtbezirke sind in der neugefassten Anlage 1 zur Hauptsatzung abgebildet. Die dreiziffrige Nummerierung sollte nach Auffassung der Verwaltung zur eindeutigen Kennzeichnung beibehalten werden, um eine Abgrenzung zu den Landtagswahlkreisen und den Gemeindewahlbereichen sicherzustellen.

 

Der Vollständigkeit halber wird noch darauf hingewiesen, dass die in der politischen Diskussion aufgegriffene Thematik des zukünftigen Umgangs mit den vier externen Bezirksgeschäftsstellen (Wenden, Volkmarode, Stöckheim und Broitzem) ebenfalls gesondert zu entscheiden ist, weil es keinen Zusammenhang mit der Hauptsatzung der Stadt gibt. Nach Abschluss der noch andauernden inhaltlichen Prüfungen und Bewertungen zu dieser Frage wird die Verwaltung eine weitere Beschlussfassung der politischen Gremien initiieren.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise